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Aktuelle Artikel
(Berlin, 05. Oktober 2006) Die große Koalition hat sich nach zähem Ringen auf einen Kompromiss bei der Gesundheitsreform verständigt. CSU-Chef Edmund Stoiber stellte die Beschlüsse aber gleich unter den Vorbehalt einer Prüfung. Die Koalitionsspitzen vereinbarten, den geplanten Gesundheitsfonds - das Kernstück der Reform - nicht wie geplant 2008 sondern erst zum 1. Januar 2009 einzuführen. Zudem soll die von der Union heftig kritisierte Ein-Prozent-Grenze für die Zusatzprämie der Kassen beibehalten werden. SPD-Chef Kurt Beck sagte, es handele sich nicht nur um einen vertretbaren sondern um einen guten Kompromiss. Private Kassen bleiben. Merkel hofft auf Überschuss. Umstritten war bis zuletzt auch die Gestaltung des Finanzausgleichs, durch den Kassen mit vielen kranken und alten Mitgliedern Geld von finanzstärkeren Konkurrenten erhalten sollen. Auf Druck der Union wurde dieser Risikostrukturausgleich abgeschwächt. Er soll sich nun an 50 bis 80 Krankheiten orientieren und zeitgleich mit dem Fonds starten. Aus den Reihen der Regierungschefs war in den vergangenen Wochen scharfe Kritik an den von den Koalitionsspitzen vereinbarten Eckpunkten laut geworden. Durch den Streit war das schwarz-rote Regierungsbündnis erheblich belastet worden. (Stuttgart, 6. April 2004)
Voßeler: “Wir reden nicht nur von Technologien,
wir nutzen sie auch! Den Hörern bietet Radio WILANTIS über Internet, DAB,
UMTS, Handy, etc Bilder, Texte und Graphiken passend zu den Beiträgen an;
die Redaktion verwendet diese Techniken, um mobil und aktuell berichten zu
können.“ Damit setzt Hörfunk erstmals gezielt die Vorteile der modernen Digitaltechniken
ein und koppelt sie mit den Vorzügen des weitverbreiteten UKW-Radioempfangs.
Als Hörer werden alle Menschen angesprochen, die neu-gierig und wissensinteressiert
sind, die ständig „up-to-date“ sein und bleiben wollen. Durch die ganze Woche
hindurch werden im Viertelstundenrhythmus aktuelle „Wissens-News“ gesendet,
jeweils 5 Minuten vor und 10 Minuten nach der vollen und halben Stunde. Diese
werden im Tagesverlauf wiederholt und entsprechend der Nachrichtenlage ständig
aktualisiert. Dazwischen werden die Hörer durch tagesaktuelle Berichte, Livereportagen,
Interviews und Hintergrundberichte ständig auf dem Laufenden gehalten. Wissende
Menschen hatten schon immer eine gute Basis für einen interessanten Job und
damit für sich und ihre Familie gute Zukunftsperspektiven.
Radio L.B.W. Rundfunkbetriebsgesellschaft mbH Wolfgang Voßeler Frankenpassage 8 D-97941 Tauberbischofsheim Telefon: 0163-3736356 Fax: 03763-59759 email: W.Vosseler@wilantis.de Unseriöse Panikmache und fragwürdige Werbung für ein Franchise-Unternehmen Bundeszahnärztekammer: Öko-Test-Vergleich von 20 Zahnärzten unbrauchbar 29.03.2004 Berlin - "Bei diesem Beitrag handelt es sich um unseriöse Panikmache auf Boulevardzeitungs-Niveau, bei dem außerdem Werbung für ein bereits gerichtlich abgemahntes Unternehmen gemacht wird", kritisiert der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dietmar Oesterreich, den in der Zeitschrift Öko-Test veröffentlichten Beitrag über den Vergleich von 20 Zahnärzten in Deutschland. Die im internationalen Vergleich hervorragenden Ergebnisse deutscher Mundgesundheitsstudien sowie die in repräsentativen Umfragen immer wieder ermittelte hohe Patientenzufriedenheit sprächen eindeutig gegen die fragwürdigen Ergebnisse dieses Berichts. Unabhängig von den teils schwer objektivierbaren Ergebnissen des Selbstversuchs eines Redakteurs des Blattes sei es nicht nachvollziehbar, dass als vorgeblicher Experte und Gutachter der Mitbegründer eines Unternehmens angeführt werde, dessen angebliches Gütesiegel von deutschen Gerichten bereits als "irreführend" eingestuft worden sei und gegen dessen fragwürdiges Marktgebahren Verbraucherschützer bereits erfolgreich vorgegangen sind, erklärt Oesterreich. (Vergl. dazu: Berufsgericht für die Heilberufe Schleswig, Urteil vom 23. August 2000, Az. BG 10/99; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2001, Az. 20 U 27/01; Landgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2003, Az. 81 O 175/03). Der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, hält den Beitrag weder für repräsentativ noch in seiner Methodik und seinen Schlussfolgerungen für nachvollziehbar. "Dies belegen die von Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufgestellten Maßstäbe zur Qualitätssicherung und zur Fortbildung". Hilfsorgansisationen besorgt über Gewalt im Irak und Kosovo Die deutschen Hilfsorganisationen sehen die angespannte Sicherheitslage
im Irak und im Kosovo mit großer Sorge. Die Situation auf dem Balkan erfordere
eine Neubewertung der Hilfsmaßnahmen, sagte der Vorsitzende der „Aktion Deutschland
hilft“ (ADH), Heribert Röhrig, am 19. März in Berlin. Es habe aber noch keine
Evakuierungen von Mitarbeitern gegeben. Im Irak laufen laut Röhrig die Hilfsmaßnahmen
trotz der neuen Anschlagswelle im Grundsatz weiter. Allerdings gebe es für
die Mitarbeiter täglich neue Evakuierungspläne. Sehr unterschiedlich hat die Pharmaindustrie in Deutschland die Ausnahmeliste
derjenigen Arzneimittel bewertet, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt
werden, obwohl sie nicht rezeptpflichtig sind. Diese Liste hatte der Gemeinsame
Bundesausschuss am 16. März festgelegt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) pocht auf rasche Beitragssatzsenkungen
der Krankenkassen. Es gebe dazu eine „klare Vorgabe“, betonte Schmidt am 18.
März in Berlin. Mehrere Kassenvertreter bezweifelten allerdings, dass der
durchschnittliche Satz aller Kassen – wie von der Politik beabsichtigt – im
Jahresverlauf auf 13,6 Prozent sinken wird. Zurzeit liegt er nach Ministeriumsangaben
bei 14,27 Prozent. Deutsche und französische Zahnärzte begrüßen Resolution des Europäischen Parlaments zu freien Berufen in der EU 20.01.2004 Berlin Als "zukunftsorientiert und wegweisend" haben die Spitzenvertreter der französischen Zahnärzteschaft sowie das Präsidium der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf einem gemeinsamen Treffen in Berlin die Resolution zu den freien Berufen des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2003 begrüßt. Diese Entschließung zu Marktregelungen und Wettbewerbsregeln unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitssektors sei eine geeignete Basis für die künftige Entwicklung der Gesundheitsberufe in Europa. "Eine solche Perspektive, die auf Eigenverantwortung, Qualifikation und Kompetenz der Gesundheitsberufe setzt, ist uns auf nationaler Ebene mit der unausgereiften aktuellen Reform verstellt", kritisierte der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Diesen Eindruck teilten auch die französischen Kollegen. Die Resolution des Europäischen Parlaments stärkt die Position der freien Berufe und würdigt diese als "wesentliches Element der europäischen Gesellschaften". Zu den Voraussetzungen der Entschließung zählen u.a. die Anerkennung eines hohen Maßes an spezialisiertem Wissen der freien Berufe und deren standesgemäße Selbstregulierung, wie sie Berufsvereinigungen und Kammern darstellen. Sie "verweist auf die hohen Qualifikationen, die die freien Berufe aufweisen müssen, auf die Notwendigkeit, die Qualifikationen zu schützen, die die freien Berufe zum Wohle der europäischen Bürger auszeichnen, sowie die Notwendigkeit, ein besonderes, auf Vertrauen begründetes Verhältnis zwischen den freien Berufen und ihren Kunden/Patienten zu schaffen". Dabei müssten die freien Berufe im Gesundheitssektor besonders berücksichtigt werden. "All diese vernünftigen Tendenzen werden in der deutschen Gesundheitspolitik derzeit massiv an die Wand gedrängt", beklagt BZÄK-Präsident Weitkamp. Er empfiehlt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, sich vor allem mit Punkt acht der Entschließung inhaltlich anzufreunden. Dort steht nämlich, "dass es für die freien Berufe notwendig und von Nutzen ist, dass der Wettbewerb und die freie Erbringung von Dienstleistungen in ihren eigenen Mitgliedsstaaten und in der Europäischen Union insgesamt gefördert werden". Dazu Weitkamp: "Der einzige Wettbewerb, den unser Gesundheitssystem seit Jahrzehnten kennt, ist doch der, dass die politisch Verantwortlichen immer neue Rekorde im Verfassen und Erlassen wettbewerbsbeschränkender und unsinniger Gesetze oder Paragrafen aufstellen. Von freier Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen kann hierzulande schon lange nicht mehr die Rede sein."(th) Kostenerstattung erleichtert Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der Zahnheilkunde Versorgung frei wählen: Krankenkassen sind zu Zuzahlungen verpflichtet 07.01.2004 Berlin Seit Jahresbeginn haben auch alle gesetzlich versicherten Patienten Zugang zum gesamten Therapie-Spektrum der modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Voraussetzung: Sie entscheiden sich gegenüber ihrer Krankenkasse bei allen ambulanten Behandlungen für die sogenannte "Kostenerstattung". Diese Patienten sind dann nicht mehr zwangsläufig den Beschränkungen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterworfen, teilt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit. Sie können sich für eine Privatbehandlung entscheiden und erhalten von der Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Leistung. Es gibt also endlich Therapiefreiheit auch für den Patienten in der GKV ohne Verlust seines Kassenanteiles. Wer sich gegenüber seiner Krankenkasse für die Kostenerstattung entscheidet, rechnet direkt mit seinem Arzt oder Zahnarzt ab und reicht die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein. Von ihr erhält der Patient einen Zuschuss in Höhe der Leistung, die ihm nach dem Katalog der GKV zusteht, abzüglich einer Verwaltungsgebühr. "Mit Kostenerstattung kann der Patient künftig aus allen anerkannten Therapien der modernen Zahnmedizin wählen", erläutert BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Dass dabei eine Verwaltungsgebühr erhoben wird, ist kontraproduktiv und überflüssig", so Weitkamp.(th) |